Pflichtangaben
Die LMIV verlangt für vorverpackte Lebensmittel eine Nährwertdeklaration mit sieben Pflichtangaben: Brennwert (kJ und kcal), Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz – je 100 g bzw. 100 ml, als Tabelle; bei Platzmangel in Zeilenform (Art. 30, 32, 34). Freiwillig sind einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Ballaststoffe sowie Vitamine und Mineralstoffe in signifikanter Menge.
So geht's
- Rezept mit Zutaten und Mengen in Gramm eingeben.
- Gewicht nach dem Garen angeben (Wasserverlust beim Backen oder Kochen).
- Portionen oder Portionsgröße festlegen – die Werte werden pro 100 g und pro Portion berechnet und automatisch gerundet.
- Tabelle und hervorgehobene Allergene prüfen und als PNG, SVG oder PDF für den Druck exportieren.
So rechnet der Generator
- Brennwert mit den Umrechnungsfaktoren aus Anhang XIV (z. B. Fett 37 kJ/g, Kohlenhydrate und Eiweiß 17 kJ/g, Ballaststoffe 8 kJ/g).
- Salz = Natrium × 2,5.
- Referenzmengen (%RM) nach Anhang XIII: 8 400 kJ, 70 g Fett, 20 g gesättigte Fettsäuren, 260 g Kohlenhydrate, 90 g Zucker, 50 g Eiweiß, 6 g Salz.
Rundungsregeln
| Nährstoff | Rundung | Vernachlässigbar |
|---|---|---|
| Brennwert | ganze kJ/kcal | – |
| Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Ballaststoffe | ≥ 10 g: auf 1 g; < 10 g: auf 0,1 g | ≤ 0,5 g → „0 g“ oder „<0,5 g“ |
| Gesättigte Fettsäuren | ≥ 10 g: auf 1 g; < 10 g: auf 0,1 g | ≤ 0,1 g → „0 g“ oder „<0,1 g“ |
| Salz | ≥ 1 g: auf 0,1 g; < 1 g: auf 0,01 g | ≤ 0,0125 g → „0 g“ oder „<0,01 g“ |
Quelle: Leitfaden der EU-Kommission zu Toleranzen (Dezember 2012), auch in der Nutrition Technical Guidance der britischen FSA zusammengefasst. Mehr dazu im Rundungs-Leitfaden (englisch).
Brauche ich überhaupt eine Nährwerttabelle?
Anhang V Nr. 19 befreit Lebensmittel, auch handwerklich hergestellte, die der Hersteller in kleinen Mengen direkt an Endverbraucher oder an lokale Einzelhändler abgibt. Die LMIV definiert „klein“ und „lokal“ nicht; die britische FSA versteht darunter Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme). In Deutschland entscheidet die Lebensmittelüberwachung Ihres Landkreises. Die Befreiung entfällt bei nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben („proteinreich“, „zuckerarm“). Allergene (14 Hauptallergene, Anhang II) müssen trotzdem immer angegeben und in der Zutatenliste hervorgehoben werden. → Do I need a nutrition label? (englisch)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die berechneten Werte sind Schätzwerte auf Basis von Rezeptdaten, keine Laboranalyse. Für Einzelfälle: zuständige Lebensmittelüberwachung.
Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (EUR-Lex, deutsch)
- EU-Kommission – Nährwertkennzeichnung
- FSA – Nutrition Technical Guidance (PDF, englisch)
FAQ
Muss ich ins Labor?
Nein. Die Werte dürfen aus Rezeptdaten und bekannten Durchschnittswerten der Zutaten berechnet werden (Art. 31 Abs. 4 LMIV); eine Laboranalyse ist eine zulässige Möglichkeit, aber keine Pflicht.
Pro 100 g oder pro Portion?
Die Angabe pro 100 g bzw. 100 ml ist Pflicht; Werte pro Portion dürfen zusätzlich angegeben werden (Art. 33), wenn Portionsgröße und Anzahl der Portionen genannt sind.
Brauche ich als Kleinerzeuger eine Nährwerttabelle?
Nicht immer. Anhang V Nr. 19 befreit Lebensmittel, die in kleinen Mengen direkt an Verbraucher oder an lokale Einzelhändler abgegeben werden. Bei nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben gilt die Befreiung nicht.