Nährwerttabelle erstellen – kostenlos nach LMIV (EU) Nr. 1169/2011

Erstellen Sie in wenigen Minuten eine Nährwertdeklaration nach der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 – kostenlos und ohne Anmeldung.

1. Zutaten hinzufügen

    ZutatMengezugesetzter ZuckerEntfernen

    Rohgewicht gesamt: 0 g

    2. Charge & Portion

    Backen oder Kochen entzieht Wasser: Geben Sie das Gewicht der abgekühlten Charge ein, damit die Werte pro 100 g stimmen.

    3. Etikett

    Etikettformat

    Erkannte Allergene:

    Kostenlose PNG-Exporte enthalten ein kleines Wasserzeichen. Pro (bald verfügbar) entfernt es. Pro

    Schätzung auf Basis von USDA-Referenzdaten – keine Laboranalyse und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Allergene anhand der Spezifikationen Ihrer Lieferanten.

    Pflichtangaben

    Die LMIV verlangt für vorverpackte Lebensmittel eine Nährwertdeklaration mit sieben Pflichtangaben: Brennwert (kJ und kcal), Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz – je 100 g bzw. 100 ml, als Tabelle; bei Platzmangel in Zeilenform (Art. 30, 32, 34). Freiwillig sind einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Ballaststoffe sowie Vitamine und Mineralstoffe in signifikanter Menge.

    So geht's

    1. Rezept mit Zutaten und Mengen in Gramm eingeben.
    2. Gewicht nach dem Garen angeben (Wasserverlust beim Backen oder Kochen).
    3. Portionen oder Portionsgröße festlegen – die Werte werden pro 100 g und pro Portion berechnet und automatisch gerundet.
    4. Tabelle und hervorgehobene Allergene prüfen und als PNG, SVG oder PDF für den Druck exportieren.

    So rechnet der Generator

    Rundungsregeln

    NährstoffRundungVernachlässigbar
    Brennwertganze kJ/kcal–
    Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Ballaststoffe≥ 10 g: auf 1 g; < 10 g: auf 0,1 g≤ 0,5 g → „0 g“ oder „<0,5 g“
    Gesättigte Fettsäuren≥ 10 g: auf 1 g; < 10 g: auf 0,1 g≤ 0,1 g → „0 g“ oder „<0,1 g“
    Salz≥ 1 g: auf 0,1 g; < 1 g: auf 0,01 g≤ 0,0125 g → „0 g“ oder „<0,01 g“

    Quelle: Leitfaden der EU-Kommission zu Toleranzen (Dezember 2012), auch in der Nutrition Technical Guidance der britischen FSA zusammengefasst. Mehr dazu im Rundungs-Leitfaden (englisch).

    Brauche ich überhaupt eine Nährwerttabelle?

    Anhang V Nr. 19 befreit Lebensmittel, auch handwerklich hergestellte, die der Hersteller in kleinen Mengen direkt an Endverbraucher oder an lokale Einzelhändler abgibt. Die LMIV definiert „klein“ und „lokal“ nicht; die britische FSA versteht darunter Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme). In Deutschland entscheidet die Lebensmittelüberwachung Ihres Landkreises. Die Befreiung entfällt bei nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben („proteinreich“, „zuckerarm“). Allergene (14 Hauptallergene, Anhang II) müssen trotzdem immer angegeben und in der Zutatenliste hervorgehoben werden. → Do I need a nutrition label? (englisch)

    Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die berechneten Werte sind Schätzwerte auf Basis von Rezeptdaten, keine Laboranalyse. Für Einzelfälle: zuständige Lebensmittelüberwachung.

    Quellen

    FAQ

    Muss ich ins Labor?

    Nein. Die Werte dürfen aus Rezeptdaten und bekannten Durchschnittswerten der Zutaten berechnet werden (Art. 31 Abs. 4 LMIV); eine Laboranalyse ist eine zulässige Möglichkeit, aber keine Pflicht.

    Pro 100 g oder pro Portion?

    Die Angabe pro 100 g bzw. 100 ml ist Pflicht; Werte pro Portion dürfen zusätzlich angegeben werden (Art. 33), wenn Portionsgröße und Anzahl der Portionen genannt sind.

    Brauche ich als Kleinerzeuger eine Nährwerttabelle?

    Nicht immer. Anhang V Nr. 19 befreit Lebensmittel, die in kleinen Mengen direkt an Verbraucher oder an lokale Einzelhändler abgegeben werden. Bei nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben gilt die Befreiung nicht.